Zoll - Branntweinsteuer für den Staat
Nach der Rektifikation floss der hochprozentige Feinbrand durch den Weingeistzähler in die zollamtlich verplombten Sammeltanks im Keller. Ein Zollverzeichnis aus dem Jahre 1971 listet insgesamt 546 Plomben in der "Verschluss-Brennerei" auf.
Jeder Tropfen Alkohol wurde mit Branntweinsteuer belegt. Auch die vom Brennmeister gezogenen Proben wurden gezählt, im Probenbuch eingetragen und versteuert.
Zur Zeit beträgt die Branntweinsteuer 13,03 €uro pro Liter reinem Alkohol, das entspricht bei einer 0,7 Liter-Flasche mit Korn zu 32 % vol. stolze 2,92 €uro!
Lagerung und Abfüllung
alte Großflaschen Moorbrand und Bastkorn
Im Lager wurde der Feinbrand in verschiedene (teilweise auch hölzerne) Lagerfässer umgefüllt. Nach ca. 3 Monaten war die Harmonisierung der Destillate weitgehend erreicht. Dann wurde der Alkohol mit enthärtetem Wasser auf Trinkstärke verschnitten, ggf. mit Aromen und Essenzen vermischt und in Flaschen abgefüllt.
Die Abfüllung •erfolgte in reiner Handarbeit. Die in Flaschen abgefüllten Branntweine benötigen nochmals 3 – 4 Wochen zur weiteren Harmonisierung in dunklen Lagerstätten unter 20 Grad Raumtemperatur.
Bis zum 2. Weltkrieg wurde der reine Alkohol teilweise in Korb- bzw. Ballonflaschen an die Gastwirte verkauft.




