Das Können des Brennmeisters bestimmte die Qualität des Korns. Neben der Auswahl der besten Rohstoffe und einer guten technischen Ausstattung kam es vor allem auf die Erfahrung und Sorgfalt des Brennmeisters an. Der Alkohol wurde von ihm so lange rektifiziert/gereinigt, bis sein Aroma optimal war und über einen ausgezeichneten Geschmack verfügte.
Viele Urkunden und Auszeichnungen zeugten vom Erfolg der ehemaligen Kornbranntweinbrennerei Christian Meyer wie beispielsweise
Genau wie Bier unterliegt Korn einem gesetzlichen Reinheitsgebot. Für die klare Spirituose dürfen seit 1909 nur traditionelle und edle Rohstoffe, wie Weizen, Roggen, Gerste, Buchweizen und Hafer verwendet werden. Ausgangsprodukt muss das ganze Getreidekorn sein.
Doch bereits 120 Jahre vorher wurde in Nordhausen/Harz das erste Reinheitsgebot für den Kornbrand erlassen. Er musste ab 1789 aus mindestens zwei Dritteln Roggen oder Korn bestehen und durfte höchstens ein Drittel Gerste oder Malz enthalten.
Von der Europäischen Gemeinschaft (EG) wurde das Reinheitsgebot 1989 übernommen und konkretisiert:
ein Produkt, das sich Korn nennt, darf darüber hinaus keine Geschmackszusätze (z. B. Kümmel) enthalten und Korn darf nicht mit anderen Alkoholen gemischt werden. Man kann natürlich alles machen und mischen, nur darf das Endprodukt dann nicht mehr als Korn angeboten werden.