Zoll - Branntweinsteuer für den Staat

Nach der Rektifikation floss der hochprozentige Feinbrand durch den Weingeistzähler in die zollamtlich verplombten Sammeltanks im Keller. Ein Zollverzeichnis aus dem Jahre 1971 listete insgesamt 546 Plomben in der "Verschluss-Brennerei" auf.

Jeder Tropfen Alkohol wurde mit Branntweinsteuer belegt. Auch die vom Brennmeister gezogenen Proben wurden gezählt, im Probenbuch eingetragen und versteuert.

 

Zurzeit beträgt die Branntweinsteuer 13,03 Euro pro Liter reinem Alkohol, das entspricht bei einer 0,7 Liter-Flasche mit Korn zu 32 % vol. stolze 2,92 Euro!

Lagerung und Abfüllung

alte Großflaschen Moorbrand und Bastkorn
alte Großflaschen Moorbrand und Bastkorn

Im Lager wurde der Feinbrand in verschiedene (teilweise auch hölzerne) Fässer oder Tanks umgefüllt. Nach ca. 3 Monaten war die Harmonisierung der Destillate weitgehend erreicht. Dann wurde der Alkohol mit enthärtetem Wasser auf Trinkstärke verschnitten, ggf. mit Aromen und Essenzen vermischt und in Flaschen abgefüllt.

Die Abfüllung erfolgte in reiner Handarbeit oder in den letzten Jahrzehnten mit einer halbautomatischen Abfüllmaschine. Die in Flaschen abgefüllten Branntweine benötigen nochmals drei bis vier Wochen zur weiteren Harmonisierung in dunklen Lagerstätten unter 20° Celsius Raumtemperatur.

 

Bis zum 2. Weltkrieg wurde der reine Alkohol teilweise in Korb- bzw. Ballonflaschen an die Gastwirte verkauft.