Zoll - Branntweinsteuer für den Staat

Nach der Rektifikation floss der hochprozentige Feinbrand durch den Weingeistzähler in die zollamtlich verplombten Sammeltanks im Keller. Ein Zollverzeichnis aus dem Jahre 1971 listete insgesamt 566 Plomben in der "Verschluss-Brennerei" auf.

Jeder Tropfen Alkohol wurde mit Branntweinsteuer belegt. Auch die vom Brennmeister gezogenen Proben wurden gezählt, im Probenbuch eingetragen und versteuert.

 

Seit dem 1. April 1982 beträgt die Branntweinsteuer unverändert 25 DM pro Liter reinem Alkohol, umgerechnet sind das heute 13,03 Euro. Beim Kauf bei einer 0,7 Liter-Flasche mit Korn zu 32 % vol. zahlen wir also stolze 2,92 Euro Branntweinsteuer bzw. seit 2018 heißt sie Alkoholsteuer!

Lagerung und Abfüllung

alte Großflaschen Moorbrand und Bastkorn
alte Großflaschen Moorbrand und Bastkorn

Im Lager wurde der Feinbrand in verschiedene (teilweise auch hölzerne) Fässer oder Tanks umgefüllt. Nach 3 bis 5 Monaten war die Harmonisierung der Destillate weitgehend erreicht. Dann wurde der Alkohol mit enthärtetem Wasser auf Trinkstärke verschnitten, ggf. mit Aromen und Essenzen vermischt und in Flaschen abgefüllt.

Die Abfüllung der Schnäpse und Liköre erfolgte lange Zeit in reiner Handarbeit. in den letzten Jahrzehnten wurden die Korndestillate teilweise mit einer halbautomatischen Maschine abgefüllt. 

 

Bis zum 2. Weltkrieg wurde die Produkte teilweise in Korb- bzw. Ballonflaschen an die Gastwirte geliefert.